
Behandlungskosten
Im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs und nach einer ausführlichen Untersuchung besprechen wir mit Ihnen die für Sie sinnvollen Behandlungsalternativen.
Informationen zu Behandlungskosten
Im Anschluss werden wir Ihnen unter Berücksichtigung aller wichtigen Faktoren, wie Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen, Ihrem individuellen Ausgangsbefund und dem damit verbundenen Aufwand des Eingriffes einen individuellen Kostenvoranschlag erstellen.
Für eine ästhetische Beratung berechnen wir eine Gebühr von ca. 50 € (nach GOÄ).
Bei allen rein ästhetischen Behandlungen, wie z.B. Faltentherapie, müssen in Deutschland Umsatzsteuern in Höhe von
19 % berechnet werden. Die Kosten für ästhetische Operationen werden in der Regel im Voraus beglichen.
Erstattung
Die Abrechnung und Erstattung der Kosten für eine Beratung und Behandlung bei einer medizinischen Indikation kann, u.a. abhängig von Ihrem Tarif, über Ihre private Krankenversicherung abgerechnet werden.

Kostenübernahme durch die Krankenversicherung
Rein ästhetische Eingriffe werden in der Regel nicht von der privaten Krankenversicherung übernommen und als Selbstzahlerleistung, bzw. Igel-Leistung angeboten.
Bei manchen Erkrankungen kann es sinnvoll sein, auch beim Vorliegen einer medizinischen Indikation im Vorfeld der Operation einen Antrag auf Kostenübernahme bei der privaten Krankenversicherung zu stellen.

Gerne berate ich Sie individuell in einem persönlichen und unverbindlichen Beratungsgespräch in meiner Praxis. Ich bespreche mit Ihnen mögliche Behandlungsalternativen und welche Methoden ich in Ihrem Fall empfehlen würde, um ein für Sie bestmögliches Ergebnis erreichen zu können.